Willkommensbesuch bei Payton-Lou

Am 18.10.2019 erblickte unsere Neubürgerin Payton-Lou Teuber das Licht der Welt.

Ortsbürgermeister Frank Iwanowski hatte die Gelegenheit, die glückliche Familie aufzusuchen, um ein Willkommensgeschenk zu überreichen. Die Ortsgemeinde Schöneberg heißt Payton-Lou herzlich willkommen und wünscht ihr und ihrer Familie alles Gute für die Zukunft.

Frank Iwanowski, Ortsbürgermeister

Nachrückendes Ratsmitglied

Das Ratsmitglied Angela Lindner hat ihr Mandat im Ortsgemeinderat und ihr Mandat als Erste Beigeordnete niedergelegt.

Als neues Ratsmitglied wurde Herr Ralf Kowalsky, Im Hommershof 13, 57638 Schöneberg, in den Ortsgemeinderat Schöneberg einberufen.

Die bzw. der neue Erste Beigeordnete wird vom Ortsgemeinderat in einer öffentlichen Sitzung gewählt.

Schöneberg, den 17. Januar 2020 — Frank Iwanowski,
Ortsgemeinde Schöneberg — Ortsbürgermeister

Der Ortsgemeinderat tagte am 10. Dezember 2019

Unter Punkt 1 der Tagesordnung beschloss der Ortsgemeinderat den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Die Satzung wurde bereits in Ausgabe 3/2020 des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Ferner befassten sich die Ratsmitglieder mit der Vergabe eines Straßennamens. Zum besseren Auffinden des Kinderspielplatzes sowie der Jugend- und Schutzhütte ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich. Die Straße soll die Bezeichnung „Am Spielplatz“ erhalten. Es handelt sich hier um die Grundstücksfläche Gemarkung Schöneberg, Flur 10, Flurstück 97/3. Die Straßenfläche Gemarkung Schöneberg, Flur 10, Flurstück 97/3 erhält die Bezeichnung „Am Spielplatz“. Es handelt sich hier nicht um eine Widmung im Sinne des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG). Der Vorsitzende wurde beauftragt, das hierfür erforderliche Straßennamenschild „Am Spielplatz“ beim Bauhof der Verbandsgemeinde zu bestellen.

Des Weiteren beschloss der Rat einstimmig, den Förderverein des Kindergartens Neitersen mit einer jährlichen Spende von 50 € zu unterstützen.

Im Anschluss daran stand die Erteilung des Einvernehmens zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Schulstraße zur Beratung. Ein ehemaliger Mitbürger aus der Ortsgemeinde Schöneberg, der zwischenzeitlich in einer anderen Verbandsgemeinde wohnt, möchte zurück in seinen Geburtsort und hat daher angefragt, ob das Grundstück Gemarkung Schöneberg, Flur 11, Flurstück Nr. 27/6 mit einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen ist (Schulstraße 9). Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Altenkirchen als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt, und widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplans.Die Erschließung des Grundstücks ist nicht gesichert. Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen nicht vor. Die Zulassung eines Wohnhauses an dieser Stelle würde das Bauen in zweiter Reihe zulassen, wodurch sicherlich mit entsprechenden Berufungsfällen zu rechnen ist. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Ortsgemeinderat stimmt der Zulassung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zu. Das erforderliche Einvernehmen kann aus den vorgenannten Gründen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nicht hergestellt werden.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Iwanowski die Ratsmitglieder wie folgt:

Im Rahmen der Bauvoranfrage zur Ausführung von Umbaumaßnahmen an der Jugendhütte am Spielplatz war das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) herzustellen. Der Vorsitzende hat der Herstellung des Einvernehmens zugestimmt.

Gemeinsam mit Ratsmitglied Enrico Schoof hatte der Vorsitzende eine Informationsveranstaltung zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ besucht und trug einzelne Inhalte der Veranstaltung vor. Der Ortsgemeinderat sprach sich gegen eine Teilnahme an dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ im Jahre 2020 aus.

 

Von Ratsmitglied Jürgen Salowsky wurde angeregt, über eine Dorfmoderation nachzudenken. Der Vorsitzende wird zu diesem Thema Informationen einholen und dann entsprechend darüber berichten.

Infolge eines Sturms am 9. Dezember 2019 ist die Krone eines größeren Baumes abgebrochen und auf den angrenzenden Wirtschaftsweg Richtung Breibach gefallen. Ortsbürgermeister Iwanowski hat mit den Aufräumungsarbeiten den Bauhof der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen beauftragt.

Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurden folgende Themen erörtert:

  • Der Termin für die Aktion „Sauberer Wald und Flur“ wurde auf den 4. April 2020 festgelegt. Sollte die Witterung dies nicht zulassen, wird der Termin verschoben.
  • Ortsbürgermeister Iwanowski regte an, Teilflächen der Obstbaumwiesen in eine Blumenwiesenfläche umzuwandeln. Ratsmitglied Enrico Schoof erklärte sich bereit, die dafür nötigen Vorbereitungs- und Einsaatarbeiten durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten wird der Vorsitzende noch genauere Informationen einholen.
  • Im Oktober 2019 hat in Zusammenarbeit mit der Ortspolizeibehörde ein Ortstermin zur Parksituation in der Hauptstraße stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass bei größeren kirchlichen Veranstaltungen ein einseitiges Halteverbot eingerichtet wird. Leider ist zu beobachten, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer und Besucher der Veranstaltungen dieses Halteverbot beachten. Es wurde vereinbart, dass vorerst von einer Information an die Ortspolizeibehörde abgesehen wird. Eine freundliche Notiz soll darauf hinweisen, für Rettungsfahrzeuge die Wege freizuhalten.
  • Ratsmitglied Jürgen Salowsky erkundigte sich, wie hoch der Anteil der mit LED ausgestatteten Straßenlaternen ist. Der Vorsitzende Informierte, dass sämtliche Straßenlaternen in der Ortsgemeinde mit LED-Leuchtmittel ausgestattet sind.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schöneberg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vom 10. Dezember 2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2019 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung der liquiden Mittel

§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

§ 4 – Steuerhebesätze

 
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