Monat: Januar 2023
Solarstrom für zuhause
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld führt gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Online-Seminar durch. Donnerstag, den 9. Februar von 18.00 bis 19.30 Uhr können alle Interessierten Fragen zur Nutzung und den neuesten Entwicklungen stellen. Anmelden können Sie sich hier.
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Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Donnerstag, 26. Januar 2023, 19 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Schöneberg eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Wahl der/des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
2. Wahl der/des Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
3. Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
4. Zustimmung zur Annahme einer Spende
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde
Erich Krüger,
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird am 12.01.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet und liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses –
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch von 8 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und
Freitag von 8 bis 12 Uhr –
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U 19, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Schöneberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen oder elektronisch an finanzen@vg-ak-ff.de, einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Schöneberg 12. Januar 2023
Erich Krüger,
Ortsgemeinde Schöneberg Ortsbürgermeister