Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2019 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden |
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
1. im Ergebnishaushalt |
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
391.930 € |
410.930 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
416.152 € |
417.282 € |
der Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) |
-24.222 € |
-6.352 € |
2. im Finanzhaushalt |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-16.772 € |
1.048 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
27.000 € |
2.000 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
6.070 € |
6.070 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
20.930 € |
-4.070 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-4.158 € |
3.022 € |
Veränderung der liquiden Mittel |
-3.877 € |
-11.112 € |
§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf |
0 € |
0 € |
verzinste Kredite auf |
0 € |
0 € |
zusammen auf |
0 € |
0 € |
§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
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0 € |
0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
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0 € |
0 € |
§ 4 – Steuerhebesätze