Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schöneberg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vom 10. Dezember 2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2019 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung der liquiden Mittel

§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

§ 4 – Steuerhebesätze

 
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Nachruf

Mit aufrichtiger Anteilnahme nimmt die Ortsgemeinde Schöneberg Abschied von dem ehemaligen Gemeinderatsmitglied

Herrn Karl-Heinz Schmidt

aus Schöneberg

Herr Schmidt gehörte von 1979 bis 1984 dem Ortsgemeinderat als Erster Beigeordneter an. Er hat in dieser Zeit seine Aufgaben sehr gewissenhaft wahrgenommen und sich um das Wohl der Ortsgemeinde verdient gemacht.

Mit den Angehörigen trauern wir um den Verstorbenen und behalten ihn ehrend in Erinnerung.

Ortsgemeinde Schöneberg  —  Frank Iwanowski
Ortsbürgermeister