Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2019 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden |
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
1. im Ergebnishaushalt |
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der Gesamtbetrag der Erträge auf |
391.930 € |
410.930 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
416.152 € |
417.282 € |
der Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) |
-24.222 € |
-6.352 € |
2. im Finanzhaushalt |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-16.772 € |
1.048 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
27.000 € |
2.000 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
6.070 € |
6.070 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
20.930 € |
-4.070 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-4.158 € |
3.022 € |
Veränderung der liquiden Mittel |
-3.877 € |
-11.112 € |
§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf |
0 € |
0 € |
verzinste Kredite auf |
0 € |
0 € |
zusammen auf |
0 € |
0 € |
§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
|
0 € |
0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
|
0 € |
0 € |
§ 4 – Steuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
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1. |
Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
420 v. H. |
420 v. H. |
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b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
420 v. H. |
420 v. H. |
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2. |
Gewerbesteuer auf |
420 v. H. |
420 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
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für den ersten Hund |
48 € |
48 € |
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für den zweiten Hund |
72 € |
72 € |
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für jeden weiteren Hund |
120 € |
120 € |
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für jeden gefährlichen Hund |
600 € |
600 € |
§ 5 – Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2018 beträgt 472.912 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019 beträgt 469.747 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt 445.525 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 439.173 €.
§ 6 – Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
|
500 € |
500 € |
überschritten sind.
§ 7 – Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
Haushalts- jahr 2020 |
Haushalts- jahr 2021 |
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0 € |
0 € |
sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Schöneberg, den 10. Dezember 2019 — Frank Iwanowski
Ortsgemeinde Schöneberg — Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 20. Januar 2020, bis Dienstag, 28. Januar 2020, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses – Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr – bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U19, öffentlich aus.