Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schöneberg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vom 10. Dezember 2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Bestätigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 20. Dezember 2019 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung der liquiden Mittel

§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

§ 4 – Steuerhebesätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

   

1.

Grundsteuer

 

a) für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

 

b) für Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

 

Die Hundesteuer beträgt für

Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten

werden

 

für den ersten Hund

 

für den zweiten Hund

 

für jeden weiteren Hund

 

für jeden gefährlichen Hund

§ 5 – Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2018 beträgt 472.912 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 beträgt 469.747 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt 445.525 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 439.173 €.

§ 6 – Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

500 €

500 €

überschritten sind.

§ 7 – Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von

 

Haushalts-

jahr 2020

Haushalts-

jahr 2021

 

0 €

0 €

sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Schöneberg, den 10. Dezember 2019  —  Frank Iwanowski
Ortsgemeinde Schöneberg  —  Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 20. Januar 2020, bis Dienstag, 28. Januar 2020, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses – Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr – bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U19, öffentlich aus.

Schöneberg, den 10. Dezember 2019  —  Frank Iwanowski
Ortsgemeinde Schöneberg  —  Ortsbürgermeister