1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird am 12.01.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet und liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses –
Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Mittwoch von 8 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und
Freitag von 8 bis 12 Uhr –
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer U 19, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Schöneberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen oder elektronisch an finanzen@vg-ak-ff.de, einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Schöneberg 12. Januar 2023
Erich Krüger,
Ortsgemeinde Schöneberg Ortsbürgermeister