Niederschrift Ortsgemeinderat Sitzung vom 8.11.2018

Donnerstag, 8. November 2018

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn der Sitzung  19:00 Uhr Ende der Sitzung 20:50 Uhr

anwesend

  1. Ortsbürgermeister Jürgen Schneider als Vorsitzender
  2. Erster Beigeordneter Frank Iwanowski
  3. Peter Heitmann
  4. Erich Krüger
  5. Angela Lindner
  6. Jürgen Salowsky
  7. Heinrich Schoof

abwesend

Alexander Böhning, Horst Küpper

Schriftführer Jürgen Schneider

Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen. Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt: 9 Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

  1. Hochwasservorsorge;
    Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde
  2. LEADER Projekt „Westerwälder Mitfahrerbänke“
  3. Informationen
  4. Verschiedenes
  5. Einwohnerfragestunde

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Hochwasservorsorge
Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde

Die Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz in der ersten Jahreshälfte 2018 haben gezeigt, dass der Hoch- wasserschutz in Zusammenhang mit Starkregenereignissen immer wichtiger wird.
Für den Hochwasserschutz an Gewässern dritter Ordnung ist die Verbandsgemeinde zuständig (vgl. § 67 Abs. 1 Nr. 7 GemO i. V. m. §§ 35 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 LWG).

Der Hochwasserschutz dient (ausschließlich) öffentlich-rechtlichen Zwecken. Was dazu nötig ist, entschei- det die jeweilige Verbandsgemeinde in eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Der Hochwasserschutz dient somit insbesondere nicht einzelnen privaten Interessen. Daher ist ein Gewässeranlieger nicht berechtigt, von der Verbandsgemeinde für sein Grundstück eine konkrete Schutzmaßnahme zu verlangen.

Da Außengebietswasser nicht in ein Gewässer dritter Ordnung sondern „wild“ abfließt, ist hier nicht dieVerbandsgemeinde zuständig. Wild abfließendes Wasser ist nach § 37 WHG zunächst von den Unterliegern hinzunehmen. Daraus ergibt sich, dass niemand für die Ableitung von wild abfließendem Wasser zuständig ist.

Erst wenn eine Gemeinde das wild abfließende Wasser aktiv sammelt oder in eine bestimmte Richtung fort- leitet (z. B. durch Rinnen, Gräben, Rohre, Erdwälle, Dämme, Drainagen etc.) ist diese Gemeinde auch für die ordnungsgemäße Ableitung verantwortlich.

Auch wenn in beiden Fällen kein Rechtsanspruch von Grundstückeigentümern auf Schutzmaßnahmen be- steht, so ist es dennoch im Interesse der Verbandsgemeinde als auch der Ortsgemeinde entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Verbandsgemeinde Flammersfeld hat aus diesem Grund im eigenen Namen und auf eigene Kosten bereits ein Hochwasservorsorgekonzept in Auftrag gegeben. Dieses Konzept wird mit 90 % durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.

Da ein solches Hochwasservorsorgekonzept nur bei ganzheitlicher Betrachtung aller Ortsgemeinden Sinn macht, sollte auch in der Verbandsgemeinde Altenkirchen ein solches Hochwasservorsorgekonzept durch die Verbandsgemeinde und nicht durch jede einzelne Ortsgemeinde beauftragt werden. Begonnen werden soll mit den Ortsgemeinden Busenhausen, Heupelzen und Hilgenroth, da hier ggf. im Rahmen anstehender Baumaßnahmen die Vorschläge des Konzeptes berücksichtigt werden können.

Es ist zu erwarten, dass aus dem Hochwasservorsorgekonzept diverse Vorschläge zur baulichen Verbesse- rung des Hochwasserschutzes hervorgehen werden. Diese aus dem Konzept entwickelten Maßnahmen können ggf. durch das Land gefördert werden (ca. 50 %). Antragsberechtigt ist jedoch nur die Verbandsge- meinde. Im Falle von gemeinsamen Baumaßnahmen der Verbandsgemeindewerke und einer Ortsgemeinde wirkt sich dies förderschädlich aus.

Beispiel:
Die Verbandsgemeindewerke müssen einen Schmutzwasserkanal erneuern (DN 300). Zur Ableitung von Außengebietswasser müsste die betroffene Ortsgemeinde einen eigenen Kanal verlegen oder gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken einen größeren Kanal bauen (z.B. DN 400), da es gemäß Hochwasser- vorsorgekonzept keine Alternativmöglichkeiten zur Ableitung des Außengebietswassers gibt. Der auf die Ortsgemeinde entfallene Eigenanteil zum Bau des größeren Kanals (DN 400) würde bei der Zuschussbean- tragung durch die Verbandsgemeinde als Finanzmittel von Dritten gewertet und dadurch die Förderung ggf. reduzieren.

Daher sollten sich auch durch das Konzept ergebenden Investitionsmaßnahmen ebenfalls von den Ortsge- meinden auf die Verbandsgemeinde übertragen werden.

Für die Aufgabenübertragung besteht ein dringendes öffentliches Bedürfnis, da

  1. ein Hochwasservorsorgekonzept nur bei ganzheitlicher Betrachtung aller Ortsgemeinden Sinn macht,
  2. einzelne Ortsgemeinden durch Maßnahmen aus dem Hochwasservorsorgekonzept finanziell überfor-dert werden können,
  3. die Durchführung von Investitionsmaßnahmen sich gegebenenfalls förderschädlich auswirkt und
  4. von Investitionsmaßnahmen innerhalb einzelner Ortsgemeinden auch die benachbarten Ortsgemein-den profitieren können.

Die spätere Unterhaltung der Anlagen verbleibt bei den jeweiligen Ortsgemeinden.

Eine Aufgabenübertragung zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sowohl in der Ver- bandsgemeinde Altenkirchen als auch in der Verbandsgemeinde Flammersfeld die Aufgaben übertragen werden. Daher wird den dortigen Gremien ein gleichlautender Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorge- legt.

Durch die Aufgabenübertragung kann jedoch kein Rechtsanspruch der Ortsgemeinden oder eines Dritten gegenüber der Verbandsgemeinde auf Umsetzung der Maßnahmen entstehen. Die Verbandsgemeinde ent- scheidet, ob und wann die Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Aufgabenübernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsge- meinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbands- gemeinde wohnt.

Mit Beschluss vom 27.09.2018 hat der Verbandsgemeinderat der Aufgabenübernahme bereits zugestimmt.

Beschluss:

Der Aufgabenübernahme nach § 67 Abs. 4 GemO zur Erstellung von Hochwasservorsorgekonzepten und der Umsetzung der daraus resultierenden Investitionsmaßnahmen durch die Verbandsgemeinde wird zuge- stimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (7 Ja-Stimmen)


TOP 2 LEADER Projekt „Westerwälder Mitfahrerbänke“

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Westerwald-Sieg, die aus den Verbandsgemeinden Altenkirchen, Wissen, Hamm, Betzdorf-Gebhardshain (nur Gemeinden der ehemaligen VG Betzdorf), Her- dorf-Daaden und Kirchen besteht, hat beschlossen, das Projekt „Westerwälder Mitfahrerbänke“ mit För- dermitteln aus dem LEADER-Fördertopf umzusetzen. Die einbezogenen Ortsgemeinden müssen sich nicht an den Investitionskosten beteiligen.

Herr Kober von der Kreisverwaltung Altenkirchen hat stellvertretend für die LAG Westerwald-Sieg das Projekt im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 25.09.2018 in der Verbandsgemeinde Altenkirchen vorgestellt. Grundlage der Vorstellung bildete die in der Anlage beigefügte Präsentation, die sich wie folgt gliederte:

  1. Was sind Mitfahrerbänke
  2. Funktionsweise der Mitfahrerbänke
  3. Standorte von Mitfahrerbänken in der LEADER-Region
  4. Design der Mitfahrerbänke
  5. Wer ist Projektträger
  6. Welche Aufgaben/Kosten übernimmt der Projektträger
  7. Welche Aufgaben haben die Ortsgemeinden zu erfüllen
  8. Versicherungsschutz (Hinweis: Haftpflichtversicherungsschutz besteht für die Ortsgemeinden überden Projektträger)
  9. Die nächsten Schritte
  10. Darstellung der Chancen und Risiken

Insbesondere Punkt VII. „Welche Aufgaben haben die Ortsgemeinden zu erfüllen“ ist für die Entscheidung der Ortsgemeinden über eine Teilnahme an dem Projekt von wesentlicher Bedeutung. Hier ist vor-
ab positiv herauszustellen, dass die gesamten Investitionskosten vom Projektträger getragen werden.

Die Kosten setzen sich aus den Gewerken

  1. Kauf der Bänke
  2. Kauf der Zielleitsysteme inkl. Ausstattung mit Zielortsschildern
  3. Montage der Bänke und Zielleitsysteme
  4. Folierarbeiten (Bedruckung der Ortsschilder und Zielleitsysteme) sowie
  5. der medialen Begleitung (Homepage, Flyer, Erklärfilm, Presseberichte)

zusammen.

Die Kosten für das gesamte Projekt, das sich aus 65 einzelnen Standorten zusammensetzt und sich durch eine Vernetzung der einzelnen Standorte auszeichnet, belaufen sich inklusive medialer Unterstützung auf134.000 €.

Von den vorgesehenen 65 Mitfahrerbänken wurden 26 Bänke der Verbandsgemeinde Altenkirchen zuge- teilt. Davon sollen drei Bänke im Bereich der Stadt Altenkirchen aufgestellt werden. Die Verteilung der üb- rigen Bänke im Verbandsgemeindegebiet kann der Präsentation entnommen werden.

Die Aufgaben der Ortsgemeinden beschränken sich auf folgende Punkte:

  1. Auswahl des konkreten Standortes innerhalb der Ortsgemeinde in Abstimmung mit der Verwaltungund der zuständigen Straßenmeisterei (soweit diese es als erforderlich ansieht)
  2. Dokumentation des ausgewählten Standortes auf dem in der Anlage beigefügten Erfassungsbogen.Das Einfügen eines Fotos vom geplanten Aufstellort ist zwingend erforderlich.
  3. Pflege des Standortes. Dazu zählen die jährlich einmalige Reinigung der Zielortschilder sowie dieMeldung von Schäden an der Bank oder dem Zielleitsystem an die Kreisverwaltung Altenkirchen, dieim Auftrag der Lokalen Aktionsgruppe Westerwald-Sieg, das Projekt umsetzt.
  4. Die Ortsgemeinde und die Lokale Aktionsgruppe Westerwald-Sieg (vertreten durch den Vorsitzen-den der LAG Westerwald Sieg, Landrat Michael Lieber) verpflichten sich, die Mitfahrerbank sowie das Zielleitsystem für eine Dauer von zwölf Jahren (Zweckbindung der Förderung) im Ort als Infra- struktureinrichtung vorzuhalten. Dabei kann die Ortsgemeinde selbst (in Abstimmung mit der Ver- waltung unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen) über die Örtlichkeit der Mit- fahrerbank entscheiden. Sollte die Errichtung auf privatem Grund erfolgen und später ein Abbau der Bank sowie des Zielleitsystems erforderlich werden, hat die Ortsgemeinde die Kosten für den Abbau sowie den Wiederaufbau an anderer Stelle im Ort selbst zu tragen.

Die Wahrnehmung der o. g. Aufgaben sind gegenüber der LAG Westerwald-Sieg durch Unterzeichnung des beigefügten Gestattungsvertrages schriftlich zu dokumentieren. Die im Gestattungsvertrag offenen Passa- gen (Benennung der Grundstücke sowie der handelnden Personen) sind noch zu ergänzen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass sich die Ortsgemeinde Schöneberg an dem Projekt „Westerwälder Mitfahrerbänke“ in der beschriebenen Weise mit der Maßgabe beteiligt, dass der Projektträger – wie zuge- sagt – die gesamten Investitionskosten übernimmt.
Als Standort für die Bank wurde der Splittstreifen, parallel zum Schloßweg, unterhalb des Hofeingangs zum Haus Sator als geeignet angesehen, dieser befindet sich als Straßenfläche im Gemeindeeigentum.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, die sich aus dem Gestattungsvertrag ergebenden Aufgaben zu erfüllen und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Gestattungsvertrag mit der LAG Westerwald-Sieg, die durch den Vorsitzenden, Herrn Landrat Michael Lieber vertreten wird, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (7 Ja-Stimmen)

TOP 3 Informationen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister informiert den Ortsgemeinderat wie folgt:

  • Ergebnis der 4. Bündelausschreibung „Strom“ der Verbandsgemeinde Altenkirchen:Die Belieferung erfolgt ab dem 01.01.2019. Der Stromlieferant wird dann die Firma EWR AG sein. Generell kann man sagen, dass der Angebotspreis für Strom um ca. 1 ct/kWh gesunken ist.
    Die Bruttopreise sind im Vergleich zur 3. Bündelausschreibung stark gestiegen, je nach Kategorie zwischen 3,6 und 7 ct/kWh. Lediglich für die Straßenbeleuchtung ist die Steigerung mit 0,4 bis 2,3 ct/kWh deutlich geringer, was auf die geänderte Berechnung zurückzuführen ist.Der starke Anstieg der Bruttopreise ist auf die gestiegenen Netznutzungsentgelte und die Steuern und Abgaben, insbesondere die EEG-Umlage zurückzuführen.
  • Vereinnahmung von Benutzungsgebühren:
    Das Gemeindeprüfungsamt schlägt vor, zukünftig Benutzungsgebühren (z.B. Miete für das Dorfge- meinschaftshaus) bargeldlos abzuwickeln. Das heißt, dass der Mieter eine Rechnung bekommt und das Geld wird dann über die Verbandsgemeindekasse eingezogen.
  • Anschaffung einer Messtafel für Geschwindigkeiten
    Der Vorsitzende legt dem Ortsgemeinderat ein Angebot zur Beschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel vor. Aufgrund des Anschaffungspreises von rund 2.000 € für eine Tafel, bleibt es zunächst bei der Diskussion, eine Einigung wird noch nicht erzielt

TOP 4 Verschiedenes 

Aus dem Ortsgemeinderat kommt die Anregung, die Verkehrssituation in der Hauptstraße und Schloßweg bei großen Hochzeiten oder Beerdigungen zu überdenken. Ist ein solches Großereignis vorhersehbar, was nicht immer der Fall ist, soll der Ortsbürgermeister das Ordnungsamt informieren. Ansonsten kommt der Vorschlag eine gemeinsame Runde, bestehend aus Vertretern der Kirche, der Ortsgemeinde, der Feuer- wehr und des Ordnungsamtes einzuberufen, um die Problematik zu erörtern. Entsprechender Parkraum ist im Umfeld der Kirche Mangelware, darüber ist der Rat sich einig.TOP 5 EinwohnerfragestundeAus der Zuhörerschaft kommen noch Fragen zum Thema LEADER-Projekt „Westerwälder Mitfahrerbänke“. Diese kann der Vorsitzende zufriedenstellend beantworten.