Nachruf

Mit aufrichtiger Anteilnahme nimmt die Ortsgemeinde Schöneberg Abschied von dem ehemaligen Gemeinderatsmitglied

Herrn Karl-Heinz Schmidt

aus Schöneberg

Herr Schmidt gehörte von 1979 bis 1984 dem Ortsgemeinderat als Erster Beigeordneter an. Er hat in dieser Zeit seine Aufgaben sehr gewissenhaft wahrgenommen und sich um das Wohl der Ortsgemeinde verdient gemacht.

Mit den Angehörigen trauern wir um den Verstorbenen und behalten ihn ehrend in Erinnerung.

Ortsgemeinde Schöneberg  —  Frank Iwanowski
Ortsbürgermeister

Wahlausschuss Schöneberg zu Besuch in der Verbandsgemeinde Flammersfeld

Die Mitglieder des Wahlausschusses Schöneberg besuchten am 3. Aug. 2019 die Gemeinde Burglahr. Zunächst wurde der Alvenslebenstollen besichtigt. Herr Brommenschenkel erklärte ausführlich den Erzabbau in der Region und die körperlichen Mühen, die damit verbunden waren.

400 m des Stollens sind der Öffenlichkeit zugänglich. Es beeindruckte unter welchen Bedingungen die Menschen damals arbeiten mussten. Anschließend führte der Weg zur Burgruine „Lahr“ ,das Wahrzeichen der Gemeinde Burglahr. Hier begrüßet uns Ortsbürgermeister Dieter Reifenhäuser.

Erstaunlich was sich hier mit viel Engagement und Arbeitseinsatz entwickelt hat. Auf den Spuren der Geschichte hatte die Gruppe auch Gelegenheit den Turm, einziges Überbleibsel der Burg  zu besteigen und den Blick über Burglahr und das Wiedtal zu genießen.

Mit vielen neuen Eindrücken fand der Tag mit einem gemeinsamen Abendessen in Obernau seinen Abschluss.

Straßenreinigung, Schneiden der Bäume und Sträucher

Liebe Schönebergerinnen und Schöneberger,

die Ortsgemeinde Schöneberg möchte zum wiederholten Mal auf die bestehende Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer hinweisen. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen dieser auch lobenswert nach. Dafür möchte ich mich bedanken.

Aber leider gibt es noch einige Grundstückseigentümer, die dieser Pflicht traurigerweise nicht nachkommen. Diese Pflicht beinhaltet, die Straßenrinnen und Gehwege sauber zu halten.

Auch wenn sich zwischen ihrem Grundstück und der Straße eine gemeindeeigene Böschung befindet, so sind Sie als Anlieger verpflichtet, eine vorhandene Straßenrinne zu säubern.

Saubere Rinnen gewährleisten ein problemloses Ablaufen des Oberflächenwassers und verschönern unser Ortsbild. Genaueres können Sie in der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde nachlesen.

Des Weiteren möchte ich darum bitten, Sträucher und Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen, zu entfernen.

Wegen vermehrter Beschwerden wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten möchte ich darum bitten, diese in Zukunft einzuhalten. Zum Beispiel: Motorbetriebene Rasenmäher dürfen in der Zeit von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 13 Uhr, sowie von 15 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden, Motorsensen und Laubbläser von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr, und von 15 Uhr bis 17 Uhr.

Weitere Informationen können Sie bei mir oder bei der Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen erhalten.

Für Ihre zukünftige Unterstützung und Ihr Verständnis möchte ich mich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Iwanowski, Ortsbürgermeister

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderats

Am Donnerstag, 18. Juli 2019, 18 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Schöneberg die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderats der Ortsgemeinde Schöneberg statt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
  2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters
  3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten
  4. Beschlussfassung über die Bildung von Ausschüssen und deren Aufgaben
  5. Wahl der Ausschussmitglieder
  6. Erlass einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Schöneberg
  7. Verschiedenes
  8. Einwohnerfragestunde

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 9. Mai 2019

Zunächst wurde in dieser Sitzung über die Änderung der Gebühr bei vorzeitiger Einebnung von Grabstätten beraten. Sollte der Fall eintreten, dass eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts eingeebnet werden soll, ist für die Restlaufzeit eine Pflegepauschale für die eingeebnete Fläche von dem Verantwortlichen/Nutzungsberechtigten zu zahlen. Die Ortsgemeinde kann bei vorzeitig eingeebneten Grabstätten bis zum Ablauf der eigentlichen Ruhezeit keine Wiederbelegung durchführen. Daher muss die eingeebnete Fläche durch die Ortsgemeinde gepflegt werden. Hierfür ist eine jährliche Pflegepauschale festzusetzen. Als Pflegepauschale für Grabstätten die vorzeitig eingeebnet werden ist ein Betrag in Höhe von 50 € je Grabstelle zu bezahlen. Der Betrag ist im Voraus (zum Zeitpunkt der Einebnung) von dem zuständigen Verantwortlichen/Nutzungsberechtigten zu zahlen. Der Ortsgemeinderat hat am 05.12.2002 die Festsetzung des Betrags über die vorzeitige Einebnung von Gräbern in Höhe von 12 € (pro Grabstelle) bestimmt. Nun soll dieser Betrag auf 50 € je Grabstelle und Jahr angepasst werden.
Unter Punkt 2 befasste sich der Rat mit der Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 74 (Schöneberg-Stürzelbach).

Die Verbandsgemeinde ist bestrebt, die Verbandsgemeindeverbindungswege an die jeweiligen Ortsgemeinden zurück zu geben. Die Rückgabe erfolgt entweder nach Instandsetzung des Weges oder mit Zahlung einer Entschädigung an die Ortsgemeinde. Dabei werden die Verbandsgemeindeverbindungswege nur in Gänze zurückgegeben. Es erfolgt keine Rückgabe von Teilstücken (z.B. bei gemeindeübergreifenden Wegen keine Rückgabe nur an eine Ortsgemeinde).

- Rückgabe gegen Entschädigung:

Bei der Rückgabe gegen Entschädigung wird der Weg in aktuellem Zustand der Ortsgemeinde zurückgegeben. Für die Rücknahme erhält die Ortsgemeinde eine Entschädigung von 6,16 €/m² Wegefläche.

Die Wegefläche des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 74 beginnt am Ende des Grundstücks „Gartenstraße 16“ und endet an der Gemarkungsgrenze zu Stürzelbach. Die Fläche des in der Ortsgemeinde Schöneberg liegenden Teilstücks beträgt ca. 3.552 m². Es ergibt sich somit eine Entschädigungszahlung in Höhe von ca. 21.880 €. Bei Rückübertragung wird die genaue Wegefläche nach tatsächlicher Länge und Breite berechnet.

- Rückgabe nach Instandsetzung:

Bei einer Rückgabe nach Instandsetzung wird der Weg durch die Verbandsgemeinde Altenkirchen saniert und dann der Ortsgemeinde zurückgegeben.

Die Verbandsgemeinde ist bestrebt, eine Förderung vom Land für den landwirtschaftlichen Wegebau zu erhalten. Zur Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit werden die Wege durch das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) besichtigt. Wenn ein Weg für grundsätzlich förderfähig erklärt wird, ist es möglich einen Antrag auf Förderung zu stellen. Der Verbandsgemeindeweg Nr. 74 wurde zur Begehung durch das DLR angemeldet. Die Begehung findet voraussichtlich im Frühjahr/Sommer statt.

Gemäß den Vorgaben der Förderstelle sind die Wege im Förderfall durch Beschilderung auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr einzuschränken (Pkw-Verkehr nicht mehr zulässig). Im Förderfall muss der Weg außerdem auf einer Breite von mindestens 3,50 m ausgebaut werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Rückübertragung des Verbandsgemeindeverbindungsweges Nr. 74 im Bereich der Ortsgemeinde Schöneberg unter folgenden Bedingungen zu:

a) nach Instandsetzung des unteren Teils durch die Verbandsgemeinde Altenkirchen und

b) gegen Zahlung eines Entschädigungsbetrags für den oberen Teil.

Nächster Beratungsgegenstand war die Grünabfallentsorgung auf dem Friedhof.

Ortsbürgermeister Schneider informierte den Ortsgemeinderat über die steigenden Containerkosten auf dem Friedhof. Es werden jetzt zu den üblichen Kosten auch Mautgebühren für die An- und Abfahrt, sowie monatlich 25 € Standgebühren berechnet. Bei zweimaliger Abholung im Jahr entstehen somit Kosten in Höhe von ca. 900 €. Nach Rücksprache mit Mitarbeitern des Bauhofs unterbreiten diese dem Ortsgemeinderat folgenden Vorschlag, über den in dieser Sitzung noch nicht abgestimmt werden soll:

Grünabfälle aus den Gitterboxen werden in einer speziellen, noch zu errichtenden Box gesammelt, eventuell auch der Heckenrückschnitt. Bei Bedarf wird diese Box vom Bauhof geleert und zum Abfallwirtschaftsbetrieb AKE, Altenkirchen, gefahren. Die Box müsste nur entsprechend groß sein. Rasenrückschnitt fällt nicht an, da die Grasflächen mittlerweile nur gemulcht werden und der Rückschnitt liegen bleibt. Heckenrückschnitt könnte sofort abtransportiert werden, sodass eine Leerung der Großbox nur einmal im Jahr anfallen würde, wenn überhaupt.

Eine eventuelle Neuregelung der Grünabfallentsorgung wird Aufgabe des neu gewählten Ortsgemeinderats sein.

Unter Punkt 4 befasste sich der Rat mit einem Bauantrag. Mit Schreiben vom 27.04.2019 hat die Dorfgemeinschaft Schöneberg die Sanierung des hinteren überdachten Teils der Jugendhütte beantragt. Statt dem jetzigen Splitt soll eine betonierte Bodenplatte in Eigenleistung aufgebracht und die Stützpfeiler des Terrassendaches neu befestigt werden. Zum Begehen der Terrasse ist vorgesehen, nach hinten aus der Hütte eine Tür anzubringen.

Nach Rücksprache des Ortsbürgermeisters mit der Kreisbauverwaltung, Herrn Kleinhans, ist die Befestigung der Terrasse nicht genehmigungspflichtig, jedoch der Einbau einer Zugangstür zur Terrasse bedarf einer Genehmigung in Form einer Tekturplanung über die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen. Der Rat stimmte nun dem Bauvorhaben - Betonieren der vorhandenen Terrasse und Neubefestigung des Daches - zu. Zum Einbau einer Tür als Terrassenzugang ist eine Genehmigung in Form einer Tekturplanung über die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen erforderlich und dem Ortsgemeinderat vorzulegen.

Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende über verschiedene Arbeiten, die bereits durchgeführt wurden:

a) TÜV-Spielplatzüberprüfung

Die Überprüfung ergab Mängel am Kletterkamin. Hier ist eine Verankerung erforderlich. An der Piratenburg muss eine Netzknotenverbindung erneuert und Sand nachgefüllt werden. Bei den Schaukelgelenken muss die Zugänglichkeit verbessert werden. Mit der Mängelbeseitigung wurde der Bauhof beauftragt.

b) Mülleimer und eine Bank wurden in der Ortsgemeinde gesetzt sowie ein Tütenspender für Hinterlassenschaften der Hunde angebracht. Des Weiteren wurde ein Wirtschaftsweg mit Splitt ausgebessert und alle Obstbäume freigeschnitten.

c) Die Sandreinigung auf dem Spielplatz ist erfolgt.

Weiterhin machte Ratsmitglied Angela Lindner auf die Gefahrenstelle beim Bushaltepunkt an der B 256, Richtung Flammersfeld, aufmerksam. Daraufhin klärte der Vorsitzende auf, dass diesbezüglich schon mehrfach, bisher ohne Erfolg, bei der Kreisverwaltung interveniert wurde.

Des Weiteren standen Ehrungen an. Zwei verdienten Schöneberger Bürgern dankte der Ortsbürgermeister für ihre über lange Jahre an der Allgemeinheit geleisteten Dienste und überreichte eine Schiefertafel mit dem Gemeindewappen. Geehrt wurden Herbert Grab und Bernd Schneider.

Herbert Grab war immer zur Stelle, wenn es um die Historie der Ortsgemeinde ging und federführend bei der Entwicklung des Ortsgemeindewappens. Darüber hinaus war er Mitorganisator zweier Heimatfeste und jahrelang Kassierer des dörflichen Gesangvereins. In etwa 120 Ortsgemeinderatsitzungen der letzten 20 Jahre fehlte er nur ganz selten.

Bernd Schneider war nicht nur 25 Jahre Ortsgemeinderatsmitglied (von 1979 bis 2004), sondern er ist auch der Allroundman in der Ortsgemeinde. Immer da, wenn es heißt anzupacken oder eine Treckerfahrt zu machen. Er ist ein Musterbeispiel an Hilfsbereitschaft und das schon seit Jahrzehnten.

Nach den Ehrungen bedankte sich der Ortsbürgermeister bei seinen Ratsmitgliedern für ein harmonisches Miteinander und die konstruktive gute Zusammenarbeit über zwanzig Jahre.

Abschließend erklärte er Folgendes:

„Dies war wahrscheinlich meine letzte, als Ortsbürgermeister geführte Ratssitzung. Es war eine schöne und interessante Zeit, auf die ich gerne zurückblicke, die mich auch persönlich weitergebracht und viel gelehrt hat. Mit einem guten Ortsgemeinderat hat mir die Aufgabenbewältigung immer Spaß gemacht. Für die Zukunft wünsche ich allen Ratsmitgliedern eine gute Zeit!"