Straßenreinigung, Schneiden der Bäume und Sträucher

Liebe Schönebergerinnen und Schöneberger,

die Ortsgemeinde Schöneberg möchte zum wiederholten Mal auf die bestehende Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer hinweisen. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen dieser auch lobenswert nach. Dafür möchte ich mich bedanken.

Aber leider gibt es noch einige Grundstückseigentümer, die dieser Pflicht traurigerweise nicht nachkommen. Diese Pflicht beinhaltet, die Straßenrinnen und Gehwege sauber zu halten.

Auch wenn sich zwischen ihrem Grundstück und der Straße eine gemeindeeigene Böschung befindet, so sind Sie als Anlieger verpflichtet, eine vorhandene Straßenrinne zu säubern.

Saubere Rinnen gewährleisten ein problemloses Ablaufen des Oberflächenwassers und verschönern unser Ortsbild. Genaueres können Sie in der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde nachlesen.

Des Weiteren möchte ich darum bitten, Sträucher und Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen, zu entfernen.

Wegen vermehrter Beschwerden wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten möchte ich darum bitten, diese in Zukunft einzuhalten. Zum Beispiel: Motorbetriebene Rasenmäher dürfen in der Zeit von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 13 Uhr, sowie von 15 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden, Motorsensen und Laubbläser von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr, und von 15 Uhr bis 17 Uhr.

Weitere Informationen können Sie bei mir oder bei der Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen erhalten.

Für Ihre zukünftige Unterstützung und Ihr Verständnis möchte ich mich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Iwanowski, Ortsbürgermeister