Tag Donnerstag, 21. März 2019
Ort Dorfgemeinschaftshaus
Beginn der Sitzung 19:00 Uhr
Ende der Sitzung 21:35 Uhr
Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen.
Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt: 9
Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
pp.
Öffentliche Sitzung
3. Erlass einer Friedhofsgebührensatzung
4. Informationen des Ortsbürgermeisters
5. Verschiedenes
6. Einwohnerfragestunde
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende diese um den folgenden Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil zu erweitern:
TOP 3 – Erteilung des Einvernehmens auf Befreiungsantrag bezüglich der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Straße „Im Hommersgarten“, Gemarkung Schöneberg, Flur 10, Flurstück Nr. 182
Der Ortsgemeinderat ist damit einverstanden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (6 Ja-Stimmen)
Die nachstehenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Nichtöffentliche Sitzung
pp.
Öffentliche Sitzung
TOP 3 Erteilung des Einvernehmens auf Befreiungsantrag bezüglich der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Straße „Im Hommersgarten“, Gemarkung Schöneberg, Flur 10, Flurstück Nr. 182
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Schöneberg, Flur 10, Flurstück Nr. 182, beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Straße Im Hommersgarten.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des gleichnamigen Bebauungsplanes „Im Hommersgarten“ der Ortsgemeinde Schöneberg.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist folgende Abweichung beantragt:
Festsetzung laut Bebauungsplan | Abweichung |
1. Der Bebauungsplan lässt nur ein Vollgeschoss zu 2. Der Bebauungsplan lässt nur Sattel- und Walmdächer zu | Hier zwei Vollgeschosse (Erdgeschoss und Kellergeschoss) – Der Antragsteller beantragt ein Zeltdach |
Hinweis:
Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, ist unter dem Buchstaben „e“ nachfolgendes festgeschrieben:
Im Plangebiet ist ein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung zulässig. Ein zweites Vollgeschoss kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sich aus dem natürlichen Geländeverlauf ergibt, dass das Sockelgeschoss (Kellergeschoss) ein Vollgeschoss ist.
Beschluss:
Der beantragten Befreiung wird gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt.
Das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (6 Ja-Stimmen)
TOP 4 Erlass einer Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofgebühren wurden seit 2002 nicht erhöht. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung sollen daher die Friedhofgebühren erhöht werden.
Die Gebühren für die Rasengrabstätten beinhalten die Pflegegebühr für die Dauer der Ruhezeit.
Der Friedhofsausschuss der Friedhofsgemeinschaft Schöneberg-Berzhausen-Obernau hat in seiner Sitzung vom 08.02.2019 dem Entwurf bereits zugestimmt.
Weitere Informationen erfolgen durch den Vorsitzenden.
Der entsprechende Entwurf liegt den Ratsmitgliedern vor und ist Anlage zur Niederschrift.
Beschluss:
Die Satzung wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (6 Ja-Stimmen)
TOP 5 Informationen des Ortsbürgermeisters
Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat wie folgt:
- Hinsichtlich der Zweckgemeinschaft Friedhof bemüht sich der Vorsitzende zurzeit um eine neue Vereinbarung.
- Er erläutert weiter die Rückgabemodalitäten des Verbandsgemeindeverbindungsweges zur „Lang Guck“ von der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinde Schöneberg. Nach umfangreicher Diskussion im Rat, einigt man sich darauf diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratsitzung zu setzen und evtl. eine Abstimmung zu bewirken.
- An der Mühlgrabenbrücke in „der Au“ sind aufgrund einer Begutachtung einige Mängel festgestellt worden. Zu ihrer Beseitigung wurde bereits der Bauhof beauftragt.
- Zum Stand der Baumaßnahmen im Flurbereinigungsverfahren ist zu sagen, dass zurzeit der Plattenweg Richtung Breibach in Arbeit ist.
- Der Bauhof erledigte folgende Arbeiten:
Pflanzenbeete in der Au und Dorfplatz wurden mit Rindenmulch abgedeckt.
- Astrückschnitt an verschiedenen Wirtschaftswegen
- Öffnung von Wegeseitengräben
- Mülleimer an der Thorhecke wurde erneuert.
- Zukünftig sind für die Abfuhr der Grünabfälle auf dem Friedhof Mehrkosten zu zahlen.
- Als sehr positiv bewertet der Vorsitzende, dass von den Hundekotbeuteln reger Gebrauch gemacht wird. Diese würden dann ihren Platz in den Müllgefäßen im Außenbereich finden. Er schlägt dem Rat vor, weitere Müllbehälter im Außenbereich aufzustellen. Auch die Ratsmitglieder teilen den Vorschlag, es sollen noch vier weitere Mülleimer bestellt und aufgestellt werden an folgenden Orten: „Auf der Höhr“, am Weg zu Dirk Schmidt, am Weg nach Almersbach, am Weg ins Wiedtal.
TOP 6 Verschiedenes
Am 30. März 2019 findet die „Aktion sauberer Wald und Flur“ in der Ortsgemeinde statt. Ansonsten informiert der Vorsitzende zur Zusammensetzung des Wahlausschusses und des Wahlvorstands.
TOP 7 Einwohnerfragestunde
Herr Herbert Grab fragt, wann die neue Friedhofsgebührensatzung in Kraft tritt. Der Vorsitzende informiert, dass mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt die Rechtskraft eintritt.